Seefunk (mit GMDSS) und Binnenfunk

Seit August 2005 gilt für die Sportschifffahrt auf See:
Der Skipper muss auch Funker sein!

In der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen".
Das bedeutet, dass gleiche Verhältnisse wie in der Berufsschifffahrt hergestellt wurden. Es reicht nun nicht mehr aus, wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer selber sein, der eine entsprechende Befähigung besitzt.

Im Binnenland gibt es eine derartige Regelung für die Sportschifffahrt nicht.

Funkgeräte am Bord eines Sportbootes dienen der Nachrichtenübermittlung und können an Brücken oder Schleusen und vor Häfen oder in einer Flotille das Leben erleichtern. Primär sind Funkgeräte aber äußerst nützliche Hilfsmittel im Notfall. Daher sollte kein Skipper auf die Idee kommen, nun die Geräte auszubauen oder stillzulegen. Es gehört im Gegenteil zu einer guten Seemannschaft, solche Geräte an Bord zu haben, sie richtig bedienen zu können und sie auch zweckdienlich einzusetzen. Dazu gehört selbstverständlich ein Befähigungsnachweis nach einer ordentlichen Ausbildung.

Zur Zeit kann man in Deutschland im Bereich der Sportschifffahrt drei unterschiedliche Funkzeugnisse erwerben: Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und das Short Range Certificate (SRC) oder das Longe Range Certificate (LRC) für den Seefunk. Das SRC gilt für den Küstenbereich mit Abdeckung durch UKW-Geräte und das LRC wird bei der Benutzung von Grenzwellen- und Kurzwellengeräten und Satellitenfunkanlagen benötigt.

LRC, SRC und UBI

Ich bin seit über 20 Jahren in der Funk-Ausbildung tätig und habe zehn Jahre lang und mit großem Erfolg die Kurse für Seefunk und Binnenfunk in einer von Hannover's Yachtschulen durchgeführt.

Die Ausbildung bestand aus Theorie und Praxis, die Praxis an den gleichen Funkgeräten der Firma ICOM, die auch in der praktischen Prüfung eingesetzt wurden. Zur intensiveren Vorbereitung haben wir unseren Lehrgangsteilnehmern das von mir entwickelte Programm Soft-DSC zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sie den nicht so ganz einfachen Umgang mit dem DSC-Controller für GMDSS zu Hause am PC weiter üben konnten.

Prüfungen haben wir durchgeführt in Zusammenarbeit mit dem Prüfungszentrum Bremen. Termine, Prüfungskosten und viele weitere nützliche Informationen können Sie direkt dort abrufen.

Soft-DSC auf dem PC

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